Jugendordnung des Sportvereins „Einheit 46“ Parchim e. V.
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des SV „Einheit 46“ Parchim e.V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugend-abteilungen.
§ 2 Aufgaben
Die Vereinsjugend des SV „Einheit 46“ Parchim e.V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der Vereinsjugend sind unter Beachtung des freiheitlich, demokratischen, sozialen Rechtstaates:
- Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit.
- Pflege der sportlichen Betätigung zur Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
- Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit in gesellschaftliche Zusammenhänge.
- Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßen Zusammenleben.
- Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen.
- Pflege der internationalen Verständigung.
§ 3 Organe
Organe der Vereinsjugend sind
- die Mitgliederversammlung der Jugendabteilung
- der Jugendvorstand.
§ 4 Mitgliederversammlung
Es gibt ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen. Sie sind oberstes Organ der Vereinsjugend.
Aufgaben der Vereinsjugend sind:
- Festlegen der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstandes
- Entgegennahme des Berichtes des Jugendvorstandes bzw. seines Kassenabschlusses.
- Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des haushaltsplanes.
- Entlastung des Jugendvorstandes.
- Wahl des Jugendvorstandes.
- Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf höherer Ebene.
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
Die Mitgliederversammlungen findet einmal jährlich statt. Sie wird zwei Wochen vorher vom Jugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eventuellen Anträge einberufen.
Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von drei Wochen stattfinden.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Teilnehmerzahl der Stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
Bei der Abstimmung und bei Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Mitglieder der Vereinsjugend haben je eine nicht übertragbare Stimme.
§ 5 Jugendvorstand
Der Jugendvorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertretenden Vorsitzenden
- zwei Beisitzern
Als Beisitzer können auch Personen mit speziellen Funktionen gewählt werden.
Der Vorsitzende des Jugendvorstandes vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Er ist Mitglied des Vereinsvorstandes.
Der Jugendvorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
In den Jugendvorstand kann jedes Mitglied der Jugendabteilung gewählt werden.
Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Er ist der Mitgliederversammlung und dem Vereinsvorstand gegenüber verantwortlich.
Der Jugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten im Sportverein. Er entscheidet über die Verwendung der Vereinsjugend zufließenden Mittel.
§ 6 Wettkampfordnung / Spielordnung
Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Wettkampf-/Spielordnung des jeweiligen Fachverbandes. Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.
§ 7 Änderungen der Jugendordnung
Änderungen können nur von der ordentlichen Mitgliederversammlung oder einer dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens ⅔ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung der Vereinsjugend am 04.05.1992.