Schutzkonzept
Immer öfter kann man den Medien entnehmen, dass Vereine zukünftig Schutzkonzepte vorweisen müssen. Der Landessportbund hat zum Beispiel festgelegt, dass Trainer welche eine Lizenz erhalten wollen einen Ehrenkodex zu unterschreiben haben. Diesen Schritt sind wir ebenfalls gegangen und somit wurde durch den Vorstand die Einführung eines Ehrenkodex beschlossen, welcher ab 01.01.2024 im Verein für vorgenannte Personengruppe verpflichtend ist. Grob zusammengefasst wird im Kodex durch den Trainer/Betreuer/Übungsleiter bestätigt, dass das Vertrauen von anvertrauten Kinder und Jugendlichen nicht ausgenutzt wird und das keine Straftaten vorliegen. Sollten Ermittlungen eingeleitet werden, ist der Vereinsvorsitzende umgehend zu informieren. Die Zuarbeiten hat der Vereinsvorsitzende von den Abteilungen erhalten. Nun ist mit Vorstandsbeschluss vom 17.06.2025 der 2. Schritt zur Einführung des Schutzkonzeptes wie folgt in Kraft getreten:
-Alle Vereinsmitglieder, welche derzeit kein offizielles Ehrenamt ausführen und ab dem 18.06.2025 eine Funktion im Verein übernehmen möchten, haben dem Vereinsvorsitzenden ihr Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 2 Jahre) vorzulegen. Nur nach Vorlage kann sich ein Mitglied für eine Wahl (für Vorstand/Abteilungsleitung) aufstellen bzw. kann ein Ehrenamt übertragen werden (sämtliche restliche Ehrenämter w.z.B. Trainer, Übungsleiter, Betreuer). Das erweiterte Führungszeugnis muss ohne Einträge sein.-
Gerne können aber auch schon jetzt Vereinsmitglieder welche bereits ein gewähltes/offiziell übertragendes Ehrenamt ausführen freiwillig ihr Erweitertes Führungszeugnis dem Vereinsvorsitzenden vorlegen. Das Erweiterte Führungszeugnis ist bei der Meldestelle zu beantragen. Mit dem Antrag ist ein gebührenbefreiendes Vereinsschreiben der Meldestelle vorzulegen, welches der Vereinsvorsitzende ausfüllt.